Als Ziviltechnikerbüro sind wir Gutachter für Private, Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte. Insbesondere sind die Expertisen in den Bereichen Schadensfeststellung, IT-Forensik, Netzwerken und Datenschutz hervorzuheben. Als öffentliche Urkundsperson siegeln wir die Befunde als öffentliche Urkunde, deren Richtigkeit gemäß §292 ZPO unbestritten ist. Ziviltechniker sind im Rahmen ihrer Befugnis befugt Parteien vor Behörden und VerwG zu vertreten.